Beitragsordnung

 

Beitragsordnung

Beitragsordnung
  • In dieser Beitragsordnungwerden die Beiträge der Mitglieder an den TSV 
  • Die Höhe des Vereinsbeitrags wird von der Mitgliederversammlungbeschlossen und gilt ab dem 1. Januar des Jahres, das dem der Beschlussfassung folgt.
  • Der Vereinsbeitragist eine Bringschuld.
Beiträge
  • Gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlungvom 18. April 2026 wurden die jährlichen Mitgliedsbeiträge neu festgesetzt. Ab 1. Januar 2026 gelten nachfolgende Beitragssätze:

    Klasse Mitgliedsart Jahresbeitrag
    110 Erwachsene Aktiv 70,00 €
    111 Erwachsene Passiv 30,00 €
    120 Senioren (65 Jahre u. älter) Aktiv  50,00 €
    121 Senioren (65 Jahre u. älter) Passiv  15,00 €
    130 Jugendliche (ab 16 Jahre – 18 Jahre) Aktiv 50,00 €
    131 Jugendliche (ab 16 Jahre – 18 Jahre) Passiv 18,00 €
    140 Kinder (bis 16 Jahre) Aktiv  25,00 €
    141 Kinder (bis 16 Jahre) Passiv   10,00 €
    150 Kleinkinder bis 3 Jahre 0,00 €
    151 3. und jedes weiter Kind (bis 16 Jahre)  0,00 €
    160 Ehrenmitglieder  0,00 €
    161 anerkannte Schieds- oder Kampfrichter 0,00 €
  • Aktive im Sinne der Beitragsordnungsind alle im Verein Sporttreibenden Mitglieder des TSV 
  • Schieds- oder Kampfrichter, die für den TSVvom entsprechenden Fachverband anerkannt werden, sind für diese Zeit von der Beitragszahlung befreit.
  • Altersbedingte Beitragsänderungentreten im Jahr nach Erreichen der entsprechenden Altersgrenze automatisch in Kraft
Abteilungsbeiträge

Den Abteilungen ist gestattet zusätzlich zum Vereinsbeitrag Abteilungs-, Aufnahme-, Dienstleistungs-  und Sonderbeiträge zu erheben. Die Höhe dieser gesonderten Abteilungsbeiträge bestimmt die Abteilungsversammlung und muss vom Vereinsausschuss des TSV bestätigt werden. Diese Beiträge gelten ab dem 1. Januar des Jahres nach der Bestätigung durch den Vereinsausschuss des TSV oder entsprechend einem Beschluss der Abteilungsversammlung früher, frühestens jedoch ab dem Tag nach der Bestätigung durch den Vereinsausschuss des TSV.

  • Für die Abteilung Tennisgelten zurzeit die im Anhang 1 festgelegten Jahresbeiträge und Aufnahmegebühren.
  • Für die Abteilung Gewichthebengelten zurzeit die in Anhang 2 festgelegten Jahresbeiträge.
Zahlungsmöglichkeiten

Der Einzug der Vereinsbeiträge erfolgt per Lastschrift am 15. Februar jeden Jahres. Für Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, besteht innerhalb obigem Zeitraum die Verpflichtung den Vereinsbeitrag ohne gesonderte Aufforderung auf das Konto des TSV (Volksbank Kraichgau BIC GENODE61WIE, IBAN DE88 6729 2200 0058 0618 08) zu überweisen. Für die danach folgende Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 € fällig. Bei Mahnungen werden zusätzlich Mahnungsgebühren in Höhe von 3,00 € fällig.

Für Neumitglieder, die nach dem Stichtag 31.12. eintreten, erfolgt der erstmalige, anteilige Beitragseinzug zum 15.10. des Beitrittsjahres.

Sollte der Einzugstermin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, erfolgt der Einzug am darauf folgenden Werktag.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer der TSV Heinsheim e.V. 1911 lautet DE07ZZZ00000195492.

Die Mandatsreferenz entspricht der bisherigen Mitgliedsnummer und wird jedem neuen Mitglied in einem separaten Schreiben mitgeteilt.

Der Abteilungsbeitrag Gewichtheben zum 15. März jeden Jahres und der Abteilungsbeitrag Tennis zum 15. April jeden Jahres eingezogen.

Änderungen
  1. Anschriftenwechsel und Änderung der Bankverbindung sind dem Vereinunverzüglich mitzuteilen. Eventuell entstehende Rücklastgebühren gehen zu Lasten des Mitglieds.
  2. Änderungen dieser Beitragsordnungwerden durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder  Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Schlussbestimmungen

Diese Beitragsordnung wurde am 5. Mai 2001 durch die Mitgliederversammlung beschlossen und tritt am Tag nach der Annahme in Kraft.

Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse späterer Mitglieder-versammlungen sind in die aktuelle Ausgabe eingepflegt.

  • Änderung des Jahresbeitrags durch die außerordentlicheMitgliederversammlung am 22.11.2003 (vgl. Protokoll TOP 4)
  • Änderung der Beitragsklasse 5 durch die Mitgliederversammlungam 08.04.2006
  • Änderung der Zahlungsmöglichkeiten durch die Mitgliederversammlungam 05.04.2014
  • Änderung der Beitragsklasse 110, 120, 130 und 140 durch die Mitgliederversammlungam 06.04.2018
  • Änderung der Beitragsklasse 110, 120, 130 und 140 durch die Mitgliederversammlungam 18.04.2026

 

Anhang 1 Abteilung Tennis

Die Abteilung Tennis erhebt mit einem Beschluss der Abteilungsversammlung nachfolgend aufgeführte Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren. Diese Beiträge sind zusätzlich zu den Beträgen an den Hauptverein an die Abteilung Tennis zu bezahlen. 

Jahresbeiträge der Abteilung Tennis:

Klasse Mitgliedsart Jahresbeitrag
301 Kinder bis 10 Jahre 13,00 €
302 Jugendliche 11 bis 17 Jahre 25,00 €
303 Erwachsene ab 18 Jahre - ermäßigt
Schüler, Studenten, Azubi + Wehrpflichtige
45,00 €
304 Erwachsene ab 18 Jahre - aktiv  60,00 €
305 Ehepaar 100,00 €
306 Erwachsene ab 18 Jahre - passiv
18,00 €
307 Boulespieler/-in 25,00 €
308 Beachvolleyballspieler/-in 25,00 €
309 Tennis beitragsfrei 0,00 €

 

Anhang 2 Abteilung Gewichtheben

Die Abteilung Gewichtheben erhebt mit einem Beschluss der Abteilungsversammlung nachfolgend aufgeführten Jahresbeitrag für den Bereich Freizeitsport (Maschinentraining). Dieser Beiträge ist zusätzlich zu den Beträgen an den Hauptverein an die Abteilung Gewichtheben  zu bezahlen.

Jahresbeiträge Freizeitsport der Abteilung Gewichtheben:

Klasse Mitgliedsart Jahresbeitrag
201 Erwachsene ab 18 Jahre 60,00 €
202 Jugendliche bis 17 Jahre 30,00 €

Beitragsfrei sind Heber, die den TSV Heinsheim in einer Mannschaft oder in Einzelwettkämpfen vertreten.

  • Die Einführung des Jahresbeitrags für Kinder und Jugendliche wurde bei der Abteilungsversammlung Gewichtheben am 17.09.2021 beschlossen (vgl. Protokoll TOP 11 – Freizeitsport)